AGBs

Stand 01.01.2026

1. Preise

1.1 Unsere Preise werden der jeweiligen Marktlage angepasst. Zur Verrechnung gelangen die Preise der Auf-
tragsbestätigung (Zustandekommen des Vertrags). Die Preisgültigkeit beträgt 30 Tage. Wir behalten uns vor,
die Preise der aktuellen Marktlage anzupassen. Preise verstehen sich exklusiv MWST und Zuschläge.
1.2 Wagner System AG behält sich vor, Zuschläge nach der aktuellen Marktsituation zu erheben und anzu-
passen.
1.3 Der Kleinmengenzuschlag für Lieferungen unter CHF 100.- (Netto Warenwert, exkl. MWST und Zu-
schläge) beträgt CHF 20.-.

2. Liefermengen, Lieferfristen und Lieferbedingungen

2.1 Wir behalten uns vor, Bestellmengen, die nicht auf eine ganze Einheit oder Standardprofillängen lauten,
entsprechend aufzurunden.
2.2 Die von uns angegebenen Lieferfristen verstehen sich ab unserem Auslieferungscenter in Willisau.
2.3 Die Lieferfrist für unser Standardprogramm / Lagerartikel beträgt 2-3 Werktage nach Erhalt der Auf-
tragsbestätigung, Zwischenverkauf vorbehalten.
2.4 Der Lieferumfang wird durch die Auftragsbestätigung der Wagner System AG bestimmt. Zusätzliche Lie-
ferungen und Leistungen, insbesondere Bestellungsänderungen, werden von der Wagner System AG zusätz-
lich verrechnet.

3. Lieferung, Porto und Verpackung

3.1 Die Zufahrt mit Camion sowie der Auf- und Ablad muss durch den Besteller sichergestellt werden.
3.2 Lieferungen und Transportkosten werden wie folgt verrechnet ab Nettowarenwert pro Lieferung:
bis CHF 1’000.-, CHF 100.- bis CHF 3’000.-, CHF, 150.-, bis CHF 10’000.-, CHF 250.-,
bis CHF 20’000.-,CHF 350.-, ab 50’000.—CHF 500.-
3.3 Lieferungen ausserhalb der Schweiz erfolgen per DAP.Jegliche Transport- und/oder Zollkosten werden
in Rechnung gestellt, Franko Lieferungen sind ausgeschlossen.
3.4 Zusätzliche Versandkosten werden fakturiert (Bsp. Bahn, Kurierdienste, Expresslieferungen, Kranablad,
Wartezeiten, Sonderlieferungen etc.)

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Rechnungen der Wagner System AG sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezah-
len.
4.2 Abzüge, die von der Wagner System AG nicht vorgängig schriftlich genehmigt wurden, werden von der
Wagner System AG zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr nachträglich in Rechnung gestellt.
4.3 Im Falle einer verspäteten Zahlung werden dem Käufer oder Kunde eine Zinsen von 5 % zuzüglich etwai-
ger Kosten berechnet. Wir behalten uns vor, die Unterlagen einem Inkassobüro zu übergeben.

5. Warenannahme und Beanstandungen

5.1 Der Empfänger hat die Ware bei Ankunft zu kontrollieren. Fehlmengen oder Beschädigungen sind auf
dem Lieferschein zu vermerken und unverzüglich zu melden.
5.2 Reklamationen sind innerhalb von 3 Werktagen schriftlich und gut dokumentiert anzuzeigen.
5.3 Während des Transports entstandene Schäden oder Verluste sind vom Empfänger durch die Post oder
den Chauffeur der Spedition bestätigen zu lassen.

6. Rückgaberecht, Warengutschrift und Mängelhaftung

6.1 Waren werden nach Auftragserteilung generell nur nach Vereinbarung zurückgenommen. Es werden zu-
dem nur einwandfreie Standard Artikel in Originalverpackung zurückgenommen.
6.2 Rücknahmen werden nach erfolgter Verpackungs- und Qualitätskontrolle zu höchstens 80% abzüglich
Wiedereinlagerungskosten des fakturierten Wertes als Warengutschrift vergütet.
6.3 Waren werden nur ab einem Mindestbetrag von CHF 500.- Netto Warenwert zurückgenommen. Die Wa-
rengutschrift wird nicht ausbezahlt.
6.4 Rücktransportkosten bis zu unserem Auslieferungscenter Willisau gehen zu Lasten des Kunden.
6.5 Objektbezogene Sonderanfertigungen inkl. Beschichtungen oder Weiterverarbeitungen werden nicht zu-
rückgenommen.
6.6 Allfällige Mängel an der erbrachten Leistung bzw. gelieferten Ware sind sofort nach ihrer Feststellung
schriftlich und gut dokumentiert (inkl. Fotos) zu melden. Schadhafte Produkte dürfen nicht eingebaut wer-
den. Mängel, die nachweisbar auf Material- oder Produktionsfehler zurückzuführen sind, werden durch
Nachbesserung der Wagner System AG behoben oder ausgetauscht.
6.7 Jede weitere Gewährleistung sowie Schadenersatzansprüche (z.B. Wartezeiten, Gerüstmiete, Regieauf-
wendungen, Konventionalstrafe etc.) sind ausgeschlossen. Wird streitig ob ein behaupteter Mangel besteht
und/oder eine sonstige Vertragsverletzung vorliegt, liegt die Beweislast beim Besteller.
6.8 Für die Richtigkeit der Kundenbestellungen (insbesondere Masse, Ausführungsdetails und Kompatibili-
tät) kann die Wagner System AG nicht haftbar gemacht werden.

7. Beratung

7.1 Empfehlungen und Vorschläge unserer technischen Verkaufsberater werden nach bestem Wissen auf-
grund von Erfahrungen in der Praxis abgegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer und
Anwender nicht von seiner Verantwortung.
7.2 Eine Haftung für Materialauszüge, Ausmasse und Beratungen der Wagner System AG sowie die Verarbei-
tung des gelieferten Materials durch die Verlegerfirma wird nicht übernommen.
7.3 Die jeweiligen Materialauszüge und Masse sind durch den Auftraggeber zu kontrollieren.
7.4 Wir behalten uns vor, Dienstleistungen (z.B. Ausmasse, Baustellenbetreuung, usw.) zusätzlich zu ver-
rechnen.

8. Garantieleistungen

8.1 Unsere Garantieleistungen gelten bei sach- und fachgerechter Behandlung des Materials gemäss der ak-
tuellen Verlegerdokumentation. Zusätzlich gelten die anerkannten Regeln und Normen der Baukunde sowie
der Fachverbände des Handwerks.
8.2 Die Materialspezifikationen und unsere technischen Unterlagen können jederzeit ohne Vorankündigung
einseitig geändert werden.
8.3 Die Systemfunktion der Fassadenunterkonstruktion ist gewährleistet, wenn Verankerungen, Profile und
Verbindungselemente durch Wagner System AG geliefert werden.

9. Grundlegendes

9.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Wagner System AG. Die
Wagner System AG behält sich das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt entsprechend ins Eigentumsvorbe-
haltsregister eintragen zu lassen.
9.2 Sofern nicht anders angegeben, werden Farbbeschichtungen in RAL Standard (Seidenglanz) kalkuliert
und ausgeführt.
9.3 Die Wagner System AG lehnt jegliche Haftung für Schäden oder Verluste ab, die wegen Nichtbeachtung
der Hinweise von der Wagner System AG entstehen.
9.4 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem Vertrag mit dem Kunden haben die Bestimmungen des
Vertrags Vorrang. In jedem Fall haben die vorliegenden AGB der Wagner System AG Vorrang vor allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, diese wurden von der Geschäftsleitung der Wagner System
AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt
die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unbe-
rührt. Die nichtigen und/oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und
Zweck der nichtigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am
nächsten kommen. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
9.6 Auf diese AGB, ihre Änderungen und allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den
Rechtsbeziehungen der Parteien ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des
Kollisions-rechts und des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.
9.7 Für die Beurteilung von Streitigkeiten (einschliesslich der Geltendmachung von Verrechnungs- und Ge-
genforderungen) aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB (einschliesslich deren Gültigkeit, Rechtswirk-
samkeit, Auslegung oder Erfüllung) sind, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich die Gerichte am Sitz der
Wagner System AG zuständig. Die Wagner System AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitz bzw. Sitz oder an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu verklagen.

10. Zusatz SIA 118 – Objektbezogene Produkte

Für alle objektbezogen gefertigten Produkte und Leistungen der Wagner System AG gilt ergänzend, dass
diese dem Werkvertrag nach SIA 118 unterstehen. Die Bestimmungen der SIA 118 finden Anwendung für
Herstellung, Lieferung und Abnahme der objektbezogenen Produkte, soweit sie nicht ausdrücklich durch die
Auftragsbestätigung oder diese Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichend geregelt sind. Individuell ver-
einbarte Vertragsbestimmungen haben Vorrang vor den Normbestimmungen.