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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Preise

  • Unsere Listenpreise werden der jeweiligen Marktlage angepasst. Zur Verrechnung gelangen jene Preise, welche bei Versand der Ware oder einzelner Teillieferungen gültig sind.
  • Preise verstehen sich exkl. MWST, Energie- und Verpackungszuschlag.

Liefermengen

  • Wir behalten uns vor, Bestellmengen, die nicht auf eine ganze Einheit oder Standardprofillängen lauten, entsprechend anzupassen. Die Mengen pro Einheit oder Standardlängen sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Lieferfristen

  • Die von uns angegebenen Lieferfristen verstehen sich ab unserem Auslieferungscenter in Willisau.
  • Standardprogramm / Lagerartikel: 2-3 Tage nach Bestellungseingang, Zwischenverkauf vorbehalten.
  • Sonderanfertigungen: nach Absprache

Lieferung / Porto / Verpackung

  • Zufahrt mit LkW (Breite 2.80 m) muss gewährleistet sein
  • Franko Lager, Baustelle oder Talbahnstation für Sendungen ab CHF 3000.- Netto-Warenwert (exkl. MWST, Energie- und Verpackungszuschlag)
  • Max. Transportkostenanteil von CHF 200.-- für Sendungen bis CHF 3000.-- Netto-Warenwert (exkl. MWST, Energie- und Verpackungszuschlag)
  • Energie- und Verpackungszuschlag 4.4% vom Netto-Warenwert.
  • Zusätzliche Versandkosten für Post, Postexpress, Bahn und Kurierdienste werden fakturiert.
  • Der Kleinmengenzuschlag für Lieferungen unter
    CHF 100.- (Netto Warenwert, exkl. MWST, Energie und Verpackungszuschlag) beträgt CHF 20.-, ausgenommen bei verspäteter Auslieferung. Für den Käufer jedoch besteht kein Anrecht auf Schadenersatz.

Zahlungsbedingungen

  • Konditionen: 15 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto.
  • Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
  • Bei verspäteten Zahlungen werden dem Käufer ein Verzugszins und die daraus entstehenden Spesen verrechnet.

Beratung

  • Empfehlungen und Vorschläge unserer technischen Verkaufsberater werden nach bestem Wissen aufgrund von Erfahrungen in der Praxis abgegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer und Anwender nicht von seiner Verantwortung.
  • Eine Haftung für Materialauszüge und Beratungen der Wagner System AG sowie die Verarbeitung des gelieferten Materials durch die Verlegerfirma wird nicht übernommen.
  • Die jeweiligen Materialauszüge und  Masse sind durch den Auftraggeber zu kontrollieren.

Warenannahme / Beanstandungen

  • Der Empfänger hat die Ware bei Ankunft zu kontrollieren. Fehlmengen oder Beschädigungen sind sind auf dem Lieferschein zu vermerken.
  • Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.
  • Während des Transports entstandene Schäden oder Verluste sind vom Empfänger durch die Post oder den Chauffeur bestätigen zu lassen.
  • Es werden nur einwandfreie Standard-Artikel in Originalverpackung zurückgenommen.

Rückgaberecht / Warengutschrift

  • Waren werden generell nur nach Vereinbarung, bei Auftragserteilung zurückgenommen.
  • Rücknahmen werden nach erfolgter Verpackungs- und Qualitätskontrolle zu höchstens 80 % des fakturierten Wertes als Warengutschrift vergütet.
  • Waren werden nur noch ab einem Mindestbetrag von  Fr. 500.- Netto Warenwert zurückgenommen.
  • Die Warengutschrift wird nicht ausbezahlt.
  • Rücktransportkosten bis zu unserem Auslieferungscenter Willisau gehen zu Lasten des Kunden.
  • Objektbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.

Garantieleistungen

  • Unsere Garantieleistungen gelten bei sach- und fachgerechter Behandlung des Materials gemäss der aktuellen Verlegerdokumentation. Zusätzlich gelten die anerkannten Regeln der Baukunde und des Handwerks. Die Materialspezifikationen und die technischen Unterlagen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
  • Eine Objektstatik ist kostenfrei, wenn alle Systemteile bei der Fa. Wagner System AG bezogen werden.
  • Eine Objektstatik ist verbindlich, wenn  Verankerungen und Verbindungselemente durch Wagner System AG geliefert werden.
  • Werden Verankerungen bei Drittfirmen bezogen, sind folgende Nachweise zu erbringen:
    • Verankerungselemente müssen die DIN- und SIA- Normenerfüllen.
    • Die Verarbeitungsrichtlinien des gewählten Lieferanten sind einzuhalten.
    • Ausreissversuche sind am Objekt durchzuführen und müssen  einen min. Auszugswert von 2.4 KN erreichen.
    • Pro Verankerungstyp sind 10 Versuche auf verschieden Bauhöhen inkl. Wetterseite zu errichten.
    • Ein schriftliches Ausreissprotokoll, mit Angabe der verwendeten Verankerungstypen, Bohr- und Montageart, Tragwerksart, erreichten Auszugswerten und den zulässigen Belastungswerten (Sicherheitsfaktoren eingerechnet) ist uns zuzustellen.

Eigentumsvorbehalt

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der Firma Wagner System AG.

Sicherheit

  • Die Wagner Systeme dienen der Anwendung von hinterlüfteten Fassaden. Werden diese Systeme für einen anderen Zweck angewandt, ist dies mit der Wagner System AG abzusprechen. Die Wagner System AG lehnt jegliche Haftung für Schäden oder Verluste ab, die wegen Nichtbeachtung der Hinweise von der Wagner System AG entstehen.

 

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